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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 10.10.2017 Ermittler gehen von drei Fällen der Brandstiftung aus - Hohe Belohnung ausgesetz

Narzissenstr. - 10.10.2017

Zur Klärung der Brände, die zwischen dem 26.
September und 1. Oktober von einem unbekannten Täter vorsätzlich in
der Narzissenstraße gelegt wurden, hat das Polizeipräsidium Konstanz
eine siebenköpfige Ermittlungsgruppe bei der Kriminalpolizeidirektion
in Friedrichshafen eingerichtet. Diese geht von fremdenfeindlichen
Motiven des Täters aus, der offensichtlich die Fertigstellung und den
Bezug der beiden Asylbewerberunterkünfte verhindern wollte. Aus
diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart als hierfür
zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den württembergischen
Landesteil die Leitung der Ermittlungen übernommen.

Wie bereits berichtet, hatte der Unbekannte in der Nacht zum 30.
September versucht, die Außenfassade einer neu gebauten
Asylbewerberunterkunft in Brand zu setzen, was aber nicht gelang.

In der darauffolgenden Nacht machte sich der Täter erneut am
gleichen Gebäude zu schaffen und legte wiederum Feuer an der
Fassade. Dank aufmerksamer Zeugen, die den Brand frühzeitig
entdeckten, konnte das Feuer von der Feuerwehr gelöscht werden, bevor
es auf das gesamte Gebäude übergriff.

Zwischenzeitlich gehen die Ermittler davon aus, dass auch ein
Schwelbrand, der in der Nacht zum 27.09.2017 an der benachbarten
Asylbewerberunterkunft ausgebrochen war und einen Sachschaden von
rund 30.000 Euro angerichtet hatte, auf Brandstiftung zurückzuführen
ist. Den bisherigen Ermittlungen zufolge, in die auch ein
Brandsachverständiger des Landeskriminalamts eingeschaltet ist, geht
die Polizei nach ersten Auswertungen der Brandschuttproben davon aus,
das bei der versuchten und vollendeten Brandstiftung an der
Außenfassade Brandbeschleuniger benutzt wurde.

Personen, die in den fraglichen Nächten Verdächtiges bei den
Asylbewerberunterkünften in der Narzissenstraße bzw. in der näheren
Umgebung

beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können,
werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07541 701-3434, in
Verbindung zu setzen.

Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters bzw. der Täter führen,
ist vom Landratsamt Bodenseekreis und der Stadt Tettnang eine
Belohnung von insgesamt 10.000 Euro ausgelobt worden. Bei Vorliegen
bestimmter Voraussetzungen kann Hinweisgebern seitens der
Staatsanwaltschaft auch Vertraulichkeit zugesichert werden.

Erster Staatsanwalt Jan Holzner, Tel. 0711-921-4400

Polizeivizepräsident Uwe Stürmer




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell

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